Berufung läuft - was soll
das?
Wie im folgenden Beitrag befürchtet, hat Frau Sprenger, offensichtlich ohne Beratung mit
den Abgeordneten, bereits die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin eingeleitet. Es spricht viel dafür, das sie zig Fachleute für inkompetent hält. Es fehlt der Respekt
vor den Abgeordneten und verortet ihren Weihnachtsbrief, der Harmonie beschwört, ins Reich der Heuchelei.
Nach über 4 Jahren Auseinandersetzung, der Vielzahl vorheriger Hinweise und dem jetzigen Urteil sollte es nun genug sein mit der Schikane und Zoff…
Wie wir aber Frau Sprenger und die Wählergruppe kennen ist Politik, Einsicht und Kompromiss nicht ihre Stärke.
Eine Berufung würde den Rechtsstatus, wie ihn das Urteil beschreibt, nicht ändern, jedoch die Planungsentwicklung im B-Plan Gebiet und deren Umfeld zum Nachteil der Gemeinde durchaus behindern. Ebenfalls würde es nach den Kosten für dieses Verfahren, auch weitere Kosten geben. Sprengers hatten öffentlich bekundet, dass es so etwas nicht geben würde.
Frau Sprenger, Sie sind Juristin, ihre Kollegen haben sich viel Mühe mit der Begründung gegeben, springen Sie über Ihren Schatten – ersparen sie der Gemeinde den nächsten Rechtsstreit.
B-Plan Änderung "läuft ins
Leere"
Abweisung der Klage Gemeinde gegen Landkreis zur Baugeneh-migung des Gärrestebehälters im „Gewerbepark Demen“ im Hauptverfahren
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Urteil vom 18.10.2018 die Klage der Gemeinde Demen gegen die Genehmigung des Gärrestebehälters im B-Plan 4 zurückgewiesen. Es wurde also die Rechtmäßigkeit des Bau eines Gärrestebehälters festgestellt.
Die Blockade Versuche der Bürgermeisterin mit „ihren“ Gemeindevertretern ging „ins Leere“ (Zitat aus der Begründung).
Vor der rückwirkenden Änderung des Bebauungsplans, mit dem Ziel den Betrieb des genehmigten und errichteten Gärrestebehälters zu verhindern, warnten bereits:
die Baubehörden,
die Rechtsaufsicht des Landkreises,
die Amtsvorsteherin,
das Verwaltungsgericht in der Eilinstanz und nun,
im Hauptverfahren,
geht, nach dem Beschlusstext des Gerichts, die Handlungsweise der Gemeindevertretung eindeutig „ins Leere“. Danach hat Sie hat es nicht einmal geschafft, den Bekanntmachungsmangel des Bebauungsplans
zu heilen.
Mit einem konstruierten Mangel der nicht vorhanden ist, sollte der Plan am Recht vorbei geändert
werden. Den tatsächlichen formellen Bekanntmachungsfehler hat man jedoch nicht zu heilen vermocht.
Klage gegen LK und Agrargemeinschaft

Gerichtliche Erörterung der Rechtslage Gärrestbehälter B-Plan 4

Gemeinde Demen verliert Rechtsstreit vor dem
Verwaltungsgericht
Am 30.03.2017 haben mündliche Verhandlungen in zwei Verwaltungs-rechtsverfahren stattgefunden.
In einem Verfahren ging es um einen
positiven Bauvorbescheid für ein Gärrestelager der Agrargemeinschaft Demen, den die Gemeinde Demen mit einer Klage angegriffen hat. Die Gemeinde behauptete, die
Beantragung erfolge missbräuchlich und die Antragstellerin sei lediglich „vorgeschoben“. Konkrete Anhaltspunkte hierfür konnte die Gemeinde Demen in der mündlichen Verhandlung trotz Nachfrage nicht
erläutern.
Nachdem das Gericht der Gemeinde deutlich vor Augen
führte, dass die Klage keinen Erfolg haben wird, erklärte die Gemeinde die Klagerücknahme, wodurch sie sich in die Rolle des Verlierers begab und sämtliche Prozesskosten zu tragen haben
wird.
In einem weiteren Erörterungstermin ging es um die Baugenehmigung eines Gärrestebehälters im Gewerbepark Demen. Auch hier machte das Gericht in seinen Hinweisen deutlich, dass es der Klage keine Erfolgsaussichten beimisst.
Deutliche Worte fand das Gericht auch zur Frage der Wirksamkeit einer rückwirkenden Änderung des
Bebauungsplans – aus den Erörterungen wurde
deutlich, dass das Gericht diesen Beschluss für rechtswidrig hält. Soweit also der Beschluss vom 28.02.2017 von der Amtsvorsteherin nicht mehr beanstandet wurde, heißt dies keineswegs, dass dieser
Beschluss rechtmäßig ist. Die Rechtswidrigkeit des Beschlusses ist vielmehr offenkundig und wird im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Entscheidung auch bewertet werden, es sei denn, die
Bürgermeisterin möchte dies nicht schwarz auf weiß lesen und erklärt auch hier Klagerücknahme, um dann auch hier die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Insgesamt dürften auf die Gemeinde Kosten von mindestens 5.000,00 € zukommen. Eine
abschließende Festsetzung des Streitwertes erfolgte durch das Gericht noch nicht.
In der mündlichen Verhandlung wurde die Gemeinde durch den 1. Stellvertretenden Bürgermeister, Herrn Möller, vertreten, der in seinem Statement bekundete, die Gemeindevertretung wolle nur erreichen, dass alles nach Recht und Gesetz abläuft – solche hehren Worte hört man gern.
Die Versagung des gemeindlichen
Einvernehmens erfolgte jedenfalls rechtswidrig, wie die mündlichen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht zeigten.
Mag sich doch die Gemeindevertretung nunmehr an Recht und Gesetz halten und die
rechtswidrige Veränderungssperre aufheben, die rechtswidrige Änderung des Bebauungsplans rückgängig machen und den noch immer unwirksamen Bebauungsplan nach 8 Jahren endlich in Kraft setzen, statt
gegen alles und jeden aus Prinzip vor Gericht zu streiten, eine Bauplanung der Gemeinde von 52 ha wegzuwerfen und eine sinnvolle Entwicklungen im Gewerbepark Demen zu
blockieren.
In dem bisherigen Verhalten sehen wir nicht die von Sprengers beauptete Prinzipienfestigkeit sondern eher notorische Beratungsresistenz und Inkompetenz. Immerhin sind die nun in verschiedenen Gerichtsprozessen bestätigten Standorte von Gärrestbehältern alleiniges Ergebnis der Politikunfähigkeit der Wählergruppe und waren bestimmt kein Wahlvesprechen.
Der begehrten Eilentscheidung von Unternehmen gegen die Veränderungssperren vom Oktober 14 und März 15 im B Plan 4 ist die Eilbedürftigkeit abgesprochen worden. Vor allem deshalb, weil der Hauptgrund, die Verhinderung der Errichtung eines Gärrestbehälters, durch Entscheidung des Gerichts schon im Interesse des Investors entschieden wurde und die Behinderung weiterer geplanten Investitionen vom Gericht als hinnehmbar für die Unternehmen, bis zur rechtlichen Entscheidung welcher Art auch immer als zumutbar erachtet wird. Nun gut der Senat wollte wohl nicht unbedingt in der Sache entscheiden und meint, dass die Mühlen des Baurechts schneller mahlen werden. Wir werden auch das aushalten.
Die Reaktion von Seiten WG/ Die Linke ist Beifall über diese Entscheidung. Beifall über die Tatsache den eigenen B-Plan und Unternehmerschaft zu blockieren obwohl das eigentliche Ziel, kein Gärrestbehälter, sich erledigt hat. Beifall für das eigene Unvermögen, Politik zu gestalten, und die Perspektivlosigkeit des, mit allen Mitteln, geführten sinnlosen Feldzuges zur Vernichtung von Unternehmen. Bürgerinteresse ist das mit Sicherheit nicht – das ist einfach töricht!
Das dann die Bürgermeisterin dem Bürger Sprenger das Urteil einfach so, offensichtlich zur Veröffentlichung, zur Verfügung gestellt hat. Und der es dann mit allen persönlichen Daten der Beteiligten, für die schnelle Meldung eines vermeintlichen Erfolgs, veröffentlicht hat. Diese eklatanten Rechtsverstöße disqualifizieren die beiden Sprengers sogar noch in ihrer juristischen Kompetenz. Wir haben uns erlaubt die entsprechenden Verantwortlichen für Datenschutz und Kommunalrecht darauf hinzuweisen.
Amt hat wie beauftragt Klage eingereicht!
Mit den Stimmen der Wählergruppe Demen und der Linken ist das Amt mit einem Rechtsstreit gegen die positive Bescheidung für den Gärrestbehälter Agrargenossenschaft beauftragt worden. Die Amtsleiterin Frau Isbarn hat als Volljuristin ausdrücklich vor einem solchen Verfahren gewarnt. Hier der Brief.
Der Moment wo die nächste Seifenblase geplatzt ist.
„Prozesse werden der Gemeinde nichts kosten da Sie nicht
verliert“
in etwa so äußerte sich die BGM in der
Vergangenheit.
Das Oberverwaltungsgericht hat unter Mitwirkung des Gerichtspräsidenten in der Auseinandersetzung mit dem Landkreis und Beigeordnete um die Baugenehmigung Gärrestbehälter im B Plan Gebiet 4 in letzter Instanz entschieden:
Das Gericht folgte der Argumentation der Landkreis und Unter-nehmerseite. Im offenen Brief vom 13.10.2014 kündigten wir diese Entwicklung schon an.
Offener Brief Okt 14.pdf
PDF-Dokument [144.8 KB]
Es steht eine weiter Entscheidung zur Normenkontrollklage und Veränderungssperre aus, die der gleiche Senat entscheiden wird und noch zur Ausfertigung gelangen muß.
Finanzielle Auswirkung des vorhandenen Urteils bisher:
Verantwortung für diese Entwicklung muß die Wählergemein-schaft Demen plus Linke mit Frau Sprenger an der Spitze und ihren Abgeordneten übernehmen. Sie stellen keine Frage und heben brav wie in Hypnose die Hände. Mit Nichtwissen können sie sich aus der Sache nicht rausmogeln, siehe offener Brief. Jeder dieser Abgeordneten kann sich persönlich vorerst für diese Auseinandersetzung so um die 60.000 € auf sein persönliches Versagenkonto schreiben. Macht in Summe mal so 360.000 €.
B-Plan Recht durch Kreis durchgesetzt!
Die einfache Frage aus Richtung DEWIG lautete: „Frau Spenger wie ist Ihr Standpunkt? Wollen Sie klagen“
Die Antwort lautete dem Sinn nach: „Ja „wir“ haben das so beschlossen und einen Anwalt beauftragt“ Worum geht es.
14.10.2014:
Die GV Demen bestätigte mit ihren Mehrheiten das im Haupt-ausschuss vorab als Tischvorlage beschlossene Versagen des Einvernehmens für den Bau eines Gärrestbehälters im Industriegebiet.
Dezember 2014:
Die Rechtaufsicht begründete und stellte fest, daß die Beschlüsse, im Wesentlichen wegen fehlender Fristeinhaltung und Zustellung von Beschlussunterlagen an die Abgeordneten nicht rechtswirksam zu Stande gekommen sind und ordnete die Aufhebung der Beschlüsse bis 31.01.15 an. Darauf ging die Bürgermeisterin in Wiederspruch.
09.04.2015
Dieser wurde von der Rechtsaufsicht des Landkreises mit 5 Seiten Begründung abgewiesen. Wenn "wir" das wiederum nicht akzeptieren, muß dagegen geklagt werden.
Da das, eine der Lieblingsbeschäftigungen der Bürgermeisterin ist, wird geklagt.
„Wir“ haben das beschlossen – erinnert an absolutistische Herrscher, die von sich auch nur in der 3. Person sprechen. Parallele auch: Nachweislich ohne Bevollmächtigung durch Beschluss der GV oder eines Ausschusses wird prozessiert. Absolutistisch halt.
Die Rechtsaufsicht macht ihren Job nun auch nicht erst seit gestern. Sie ist durch die schon geführten Auseinandersetzungen mit dem Landkreis besonders auf Rechtssicherheit bedacht. So wird man wohl bei einer Klage keinen Blumentopf gewinnen.
Ja, der Verzicht auf Klage hätte zur Folge, daß einige Ziele die von Frau Sprenger und ihrer Fraktion vertreten werden, schon jetzt aufgegeben werden müssten und nicht erst nach einem Prozess.
Politik ist die Sache des Machbaren und nicht des Starrsinns. Hier wäre ein Moment des Ausstiegs aus der Eskalation gewesen. Allein der Satz „"Wir" reichen die Hände“ ändert Nichts. Ihr müsst schon die Fähigkeit zu konstruktiver Politik nachweisen – heißt auch mal eine vermeintliche Niederlage einstecken- und dann die nächste Chance zu nutzen.
Im Chancen vergeben sind „wir“ jedoch einfach zuverlässig.